Das Standesamt Föhr-Amrum I
Herzlich willkommen...
...wir, die drei Standesbeamtinnen der Insel Föhr, heißen Sie herzlich willkommen!
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu den Aufgaben des Standesamtswesens. Das Standesamt Föhr-Amrum I ist für den Bereich der Insel Föhr zuständig und aus dem ehemaligen Standesamt Föhr entstanden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim stöbern auf unserer Seite. Sollten Sie noch Fragen haben dürfen Sie uns gerne telefonisch unter 04681/5004 - 825 / - 827 oder per Mail kontaktieren.
Anja Jakobsen, Levke Jessen und Julia Schäfer
Zu den Themen Geburt, Eheschließung und Urkunden die nachfolgenden Angaben:
Geburt
Alle Geburten, die sich auf der Insel Föhr ereignen, werden im Standesamt registriert. Um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Verheiratete Eltern: Von verheirateten Eltern werden die Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt.
Nicht verheiratete Eltern: Ledige Mütter müssen eine Geburtsurkunde, die das Geburtsstandesamt ausstellt, vorlegen. Soll der Vater mit ins Geburtenregister eingetragen werden, so ist die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt erforderlich.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich. Es empfiehlt sich eine Terminabsprache (Tel. 04681/5004-825 / -827), beide Elternteile müssen zusammen beim Standesamt erscheinen. Sollten die Eltern nicht auf Föhr geboren sein, so müssen neben dem Personalausweis auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum I gern zur Verfügung.
Eheschließung
Die Insel Föhr erfreut sich als Trauungsort einer großen Beliebtheit. Die nachfolgenden Informationen Rund um das Thema Eheschließung sind wie folgt gegliedert:
Vorzulegende Unterlagen
Namensrecht
Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
Verschiedene Trauungsorte auf Föhr
Kosten der Eheschließung
Stammbücher
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen: beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregistern, Aufenthaltsbescheinigungen und Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten. Für den Fall, dass einer der Eheschließenden bereits verheiratet war, wird zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk gefordert.
Bei ausländischer Beteiligung sind besondere Urkunden vorzulegen. Da dies individuell zu prüfen ist, bitten wir Sie, sich persönlich mit uns in Verbindung zu setzen.
Eine nicht ganz unwichtige Frage der Brautleute vor der Eheschließung ist die des Namensrechts. Regelungen hierzu findet man in den §§ 1355, 1616 und 1616a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Eheleute den Geburtsnamen der Ehefrau oder des Ehemannes am Tage der Eheschließung zum Ehenamen bestimmen. Ebenfalls kann der Familienname, der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt wird, zum Ehenamen bestimmt werden. Diese Erklärungen sind unwiderruflich. Die gemeinsamen Kinder erhalten kraft Gesetzes den so gewählten Ehenamen als Geburtsnamen.
Ehepartner, deren Geburts- oder Familiennamen nicht zum Ehenamen bestimmt worden sind, können ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen, den sie zur Zeit der Eheschließung führten, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der so bestimmte Doppelname darf nur aus zwei Namen bestehen, die mit einem Bindestrich verbunden werden. Besteht der zum Ehenamen gewählte Familienname bereits aus zwei Namen, so darf ihm kein weiterer Name hinzugefügt werden. Besteht der Familienname, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Namen, so darf nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung zu Gunsten eines Doppelnamens kann bei der Eheschließung oder später während der bestehenden Ehe, zeitlich unbegrenzt abgegeben werden. Der Doppelname ist ständig zu führen. Er ist nicht auf den anderen Ehepartner und auch nicht auf Kinder zu übertragen.
Der Doppelname kann vor dem Standesbeamten, zeitlich unbegrenzt, widerrufen, danach aber nicht mehr erneut erklärt werden.
Soweit kein Ehename bestimmt wird, führen die Eheleute die Familiennamen, die sie am Tage der Eheschließung tragen.
Hinsichtlich gemeinsamer Kinder gilt folgendes:
Wurde ein Ehename bestimmt, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern zum Geburtsnamen.
Wurde kein Ehename bestimmt, so bestimmen die Eltern den Namen des Vaters oder der Mutter zum Geburtsnamen des Kindes.
Die Eheleute können die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens, zeitlich unbegrenzt, nachholen. Diese Erklärung erstreckt sich auf Kinder bis zum 5. Lebensjahr automatisch kraft Gesetzes. Ältere Kinder, die noch nicht volljährig sind, können sich der Erklärung ihrer Eltern anschließen. Kinder vom 14. bis 17. Lebensjahr erklären mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Mit Erreichen der Volljährigkeit bedarf die Erklärung des Kindes nicht der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Mit der Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) beginnt der erste offizielle Schritt in Richtung Ehe. Paare, bei denen einer seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz auf der Insel Föhr gemeldet hat, können ihre Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin beim Standesamt Föhr-Amrum I anmelden. Bei allen anderen Paaren, die auf Föhr heiraten möchten, wird die Anmeldung beim Heimatstandesamt vorgenommen und dann nach Föhr geschickt. Sie erhalten nach Bearbeitung der Unterlagen eine Bestätigung mit Gebührenangabe und weiteren Informationen.
Den Eheschließungstermin können Sie bereits neun Monate im voraus telefonisch mit dem Standesamt absprechen. zum Seitenanfang
Fotos und Beschreibungen der Trauungsorte
Die folgenden Fotos und Beschreibungen sollen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ambientes für Ihre standesamtliche Trauung auf Föhr behilflich sein. Falls Sie ein Foto größer sehen möchten, klicken Sie bitte auf das jeweilige Bild. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum I gerne zur Verfügung.
Trauzimmer im Amtsgebäude in Wyk auf Föhr
Von 1970 an bis zum Jahre 1999 wurden standesamtliche Trauungen auf Föhr nur im jetzigen Amtsgebäude vorgenommen. Und trotz der heutigen Möglichkeiten, Trauungen auch außerhalb des Trauzimmers stattfinden zu lassen, machen viele Paare von der klassischen Variante Gebrauch.
In dem 1985 neu erbauten Amtsgebäude ist das Trauzimmer im 1. Stock untergebracht (Aufzug vorhanden). Das Trauzimmer wurde im Februar 2020 komplett renoviert und ist das schönste Zimmer im Amtsgebäude. Es verleiht Ihrer standesamtlichen Trauung einen würdigen Rahmen. Der Raum mit Blick auf die Nordsee bietet neben einigen Sitzplätzen auch genug Platz für eine etwas größere Hochzeitsgesellschaft mit insgesamt ca. 20 Personen.
Ein Sektempfang nach der Trauung im Amtsgebäude wird vom Standesamt nicht angeboten. Allerdings dürfen Sie gerne mit Ihrem Sekt im oder vor dem Amtsgebäude anstoßen. Eine Raummiete wird nicht erhoben.
Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass das Streuen von Reis, Konfetti etc., nicht erlaubt ist. Die Örtlichkeiten innen und außen sind so zu hinterlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
"Haus Olesen" auf dem Gelände des Friesenmuseums, Wyk auf Föhr
Seit Mai 1999 werden standesamtliche Trauungen auch in dem Haus "Olesen" auf dem Gelände des Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseums Föhr vorgenommen. Das altföhringer Haus "Olesen" liegt von einem Wall umgeben im Garten des Museums. Vor rund 400 Jahren in dem Dorf Alkersum errichtet, wurde das Gebäude, nachdem es baufällig war, 1972 von dem Museumsverein Föhr auf das Museumsgelände versetzt, wo es heute die alte Lebens- und Arbeitsweise der Inselbevölkerung dokumentiert. Mit der an einem Dachbalken eingeritzten Jahreszahl 1617, gilt es heute als ältest datiertes Haus Nordfrieslands.
Besonders in den Sommermonaten geben die rund um das Reetdachhaus blühenden Rosenbüsche alter, kaum noch bekannter Sorten, dem Anwesen einen romantischen Anstrich. Die Trauungen finden in dem Dörnsk statt, dem am schönsten ausgestatteten Raum. Das Haus Olesen ist für kleinere Gesellschaften mit bis zu 15 Personen geeignet.
In der Raummiete in Höhe von 200,00 € ist ein Sektempfang, in Anwesenheit einer Friesin, die die typische alte Föhrer Tracht trägt, enthalten.
Im Haus Olesen finden Trauungen vom 1. April bis 31. Oktober statt.
Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass das Streuen von Reis, Konfetti etc., nicht erlaubt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
"Gulfscheune" auf dem Gelände des Friesenmuseums, Wyk auf Föhr
Am Eingang von der Badestraße befindet sich die „Gulfscheune“. Die aus dem 18. Jahrhundert stammende Scheune stand ursprünglich in Midlum und bereichert seit dem Jahr 2000 das Gelände des Friesenmuseums.
In Midlum diente die Scheune zur Lagerung von Getreide sowie zur Aufbewahrung von landwirtschaftlichen Geräten. Zwei große Tore an den Giebelseiten erlaubten die Durchfahrt der beladenen Erntewagen. Separat stehende Scheunen wurden auf Föhr nur selten gebaut, üblicherweise schlossen die Nebengebäude unmittelbar an das Hofgebäude an.
Heute werden in der Scheune landwirtschaftliche Geräte ausgestellt und der Raum für verschiedene Museumsveranstaltungen genutzt.
Seit dem Jahr 2020 finden hier nun auch standesamtliche Trauungen statt.
Die Gulfscheune bietet Ihnen einen schönen rustikalen Rahmen für Ihre Trauung und verfügt neben 20 Sitzplätzen noch über ca. 20 weitere Stehplätze. So wird Ihre standesamtliche Trauung auch mit einer etwas größeren Gesellschaft zu einem einmaligen Erlebnis werden!
In der Raummiete in Höhe von 230,00 € ist ein Sektempfang, in Anwesenheit einer Friesin, die die typische alte Föhrer Tracht trägt, enthalten.
In der Gulfscheune finden Trauungen vom 1. April bis 31. Oktober statt.
Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass das Streuen von Reis, Konfetti etc., nicht erlaubt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Trauungen auf einem Weingut
Das Weingut, im Stil des 19. Jahrhunderts gebaut, befindet sich unmittelbar am feinsandigen Strand des Friesendorfes Nieblum und bietet eine traumhafte und romantische Kulisse für Ihre standesamtliche Trauung. Dieser Trauungsort ist nicht barrierefrei.
Bibliothek
Lassen Sie sich in einer der größten Büchersammlung zur Polarforschung in der "Bibliothek" im 1. Obergeschoss des Anwesens mit Blick auf das Weinfeld trauen. Der Raum bietet Platz für max. 16 Personen (davon 8 Sitzplätze), die Raummiete beträgt 350 €.
"Sverige"
Möchten Sie in einem romantisch, intimen Rahmen heiraten, dann bietet Ihnen der Raum "Sverige" im 1. Obergeschoss mit seinem Strand- und Meerblick den richtigen Rahmen. Das im Schwedenstil eingerichtete Zimmer bietet Sitzplätze für max. 16 Personen . Die Raummiete beträgt 350 €.
kleiner und großer Kapitänssaal
Für etwas größere Hochzeitsgesellschaften bietet der kleine Kapitänssaal (max. 30 Sitzplätze, Raummiete 400 €) oder der große Kapitänssaal (max. 60 Sitzplätze, Raummiete 500 €) genug Platz. Im Erdgeschoss gelegen mit Blick Richtung Strand und auf das Weinfeld und direktem Zugang auf eine der Terrassen wird Ihre standesamtliche Trauung zusammen mit Ihren Gästen zu einem unvergesslichen Ereignis werden.
Bei allen Räumlichkeiten ist ein Glas Sekt pro Person im Anschluss an die Trauung in der Raummiete enthalten.
Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass das Streuen von Reis, Konfetti , Blumen etc. sowie Seifenblasen im Haus nicht gestattet sind. Draußen sind nur echte Blumen und Seifenblasen erlaubt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Trauungen in der Wrixumer Mühle
Die Wrixumer Mühle steht wegen Umbau zur Zeit nicht zur Verfügung!
Lassen Sie sich in der Wrixumer Mühle aus dem Jahr 1850 auf dem alten Mahlboden trauen!
Umgeben von dem alten Mahlstein und historischen Geräten aus den letzten 160 Jahren wird Ihre Trauung in dem urigen Ambiente für Sie und Ihre Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.
Der Raum ist über eine Holztreppe zu erreichen (also nicht barrierefrei) und bietet Sitzplätze für max. 20 Personen, die Raummiete beträgt 300 €. Der Sektempfang im Anschluss an die Trauung ist in der Raummiete enthalten. Trauungen finden von Montag bis Samstag nach Absprache statt.
Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass das Streuen von Reis, Konfetti etc. sowie Seifenblasen und Luftballons in der Mühle nicht gestattet sind. Draußen sind Seifenblasen erlaubt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kosten der Eheschließung
Die Eheschließung selbst ist kostenlos. Sie zahlen:
50,00 € Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit (bei Anmeldung der Eheschließung auf Föhr) bzw. 40,00 € für die Eheschließung im Nicht-Anmeldestandesamt (Beispiel: Anmeldung in Hamburg - Eheschließung auf Föhr)
37,50 € für Urkunden
eventuell eine Raummiete und den gesetzlichen Aufpreis für Eheschließungen außerhalb des Amtsgebäudes bzw. für Trauungen, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stattfinden (siehe Tabelle)
Im Einzelfall können weitere Gebühren für Namenserklärungen (Doppelname), Auslandsbeteiligungen, ... anfallen.
Das Standesamt Föhr-Amrum I bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten an.
Trauungen werden grundsätzlich von Montag bis Freitag am Vormittag vorgenommen (und teilweise auch an vom Standesamt vorgegebenen Samstagen).
Trauungsort | gesetzlicher Aufpreis | zusätzlicher Aufpreis für Raummiete | |
Montag bis Freitag | Samstag | ||
Trauzimmer im Amtsgebäude, Wyk auf Föhr | - | 100,00 EUR | - |
Friesenmuseum, Wyk auf Föhr Haus Olesen Gulfscheune | 150,00 EUR 150,00 EUR | 200,00 EUR 200,00 EUR | 200,00 EUR 230,00 EUR |
Weingut, Nieblum Sverige Bibliothek kleiner Kapitänssaal großer Kapitänssaal | 150,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR 150,00 EUR | 200,00 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR 200,00 EUR | 350,00 EUR 350,00 EUR 400,00 EUR 500,00 EUR |
Wrixumer Mühle
| 150,00 EUR
| 200,00 EUR
| 300,00 EUR
|
Das Standesamt Föhr-Amrum I hält verschiedene Stammbücher (Ordner für Ihre Urkunden) bereit, die Sie käuflich erwerben können. Bitte erkundigen Sie sich kurz, welches der nachfolgenden Modelle im Augenblick für Sie verfügbar ist (leichte Farbabweichungen können auftreten!):
Modell Leuchtturm | Modell Insel rot | Modell Waalem |
Modell Herz blau | Modell Insel blau | Modell "Haus Olesen" |
Modell Inka | Model Anker | Modell Muschel hellblau |
|
|
Urkunden
Das Standesamt Föhr-Amrum I stellt Ihnen gerne Urkunden über Personenstandsfälle, die sich auf der Insel Föhr ereignet haben, aus.
Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre, Eheurkunden der letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre können schriftlich beim Standesamt angefordert oder direkt abgeholt werden. Aus älteren Personenstandsbüchern werden keine Urkunden, sondern Archivkopien erstellt, da die Bücher in das Archivgut übergehen. Diese können Sie auch beim Standesamt anfordern.
a) Beantragung online über das Serviceportal Schleswig-Holstein
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Seite des Serviceportals und wickeln die Urkundenanforderung über die Registrierung ab. Sie zahlen die Gebühren direkt dort, es entstehen keine weiteren Kosten für die Nutzung dieses Dienstes. Das Standesamt Föhr-Amrum I bekommt dann Ihre Urkundenanforderung und sendet Ihnen die gewünschte Urkunde per Post zu.
Urkundenanforderung - Dienst Einstiegsseite - Schleswig-Holstein-Service
b) Beantragung direkt beim Standesamt Föhr-Amrum I
per Post:
Für die schriftliche Anforderung ist ein Anschreiben mit Ihrer Unterschrift sowie die Kopie Ihres Personalausweises erforderlich. Die erste Urkunde kostet 15,00 €, jede weitere 7,50 €. Bitte die entsprechende Gebühr bar in den Umschlag legen.
online über
Zur Bearbeitung wird ein Anschreiben von Ihnen mit Ihrer original Unterschrift (!) und die Kopie Ihres Personalausweises benötigt. Dies dann bitte einscannen und an die o.g. e-Mail-Adresse mailen (bitte nicht faxen!).
Die Gebühr samt Verwendungszweck wird Ihnen für die Überweisung dann zugemailt.
Sobald Ihr Schreiben und das Geld eingegangen sind, wird Ihnen die gewünschte Urkunde per Post zugeschickt.
Verschiedenes
Friesische Vornamenslisten
Diese Listen erhalten Rufnamen, die auf den Inseln Föhr, Amrum und Sylt von ca. 1600 bis 1900 beurkundet wurden.
ACHTUNG: Die friesischen Vornamen in den beiden Listen bilden für das Standesamt keine Grundlage für die Beurkundung einer Geburt!
In diesem Fall bitte unbedingt vor der Geburt beim Standesamt nachfragen!